Die Überwacher scheren sich nicht um das BverfG
Wie das halt in einem Überwachungsstaat so ist, kümmern sich die faschistoiden Überwacher einen Dreck um Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Obwohl das Scannen von Kennzeichen schon vor einiger Zeit für Verfassungswidrig erklärt wurde, scannt die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern fleißig Kennzeichen.
Ich frage mich ernsthaft, ob das Zerstören dieser Überwachungseinrichtung nicht durch Artikel 20 Abs. 4 GG gedeckt wäre. Da den Überwachern dort offensichtlich nicht einmal durch das höchste Organ deutscher Rechtssprechung Einhalt zu gebieten ist, ist andere Abhilfe nicht mehr möglich.
Natürlich ist mir bewusst, dass dieser Absatz mit einer anderen Intention eingeführt wurde, aber irgendwo fängt es halt an und irgendwo hört es auch wieder auf.
Aber wie immer gilt: IANAL