Unglaublich, was sich unsere Politiker, allen voran der SSchäuble so erlaubt. Das neue Ermächtigungsgesetz BKA-Gesetz gestattet der wiesbadener Behörde unglaublich Freiheiten, die dafür natürlich dem Volk weggenommen werden. Die Formulierungen sind dabei absichtlich so schwammig getroffen, dass dabei folgendes raus kommt:
- Verdeckte Ermittler dürfen bei Gefahr im Verzug deine Wohnung betreten, also ohne richterlichen Beschluss (dazu weiter unten mehr)
- Sie dürfen die Wohnungen aller abhören, in denen sich jemand aufhält, der verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben, wenn sich der Verdächtige dort aufhält/aufhielt, inkl. Gefahr-Im-Verzug-Regel
- Sie dürfen auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen
- Kleiner Taschenspielertrick: Es wird unterschieden zwischen Bundestrojaner und Quellen-TKÜ, was ja eigentlich das gleiche ist
- Der Bundestrojaner darf eingesetzt werden, sobald "Leib, Leben oder Freiheit, Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt" werden. BERÜHRT!
- Der Bundestrojaner darf bei Gefahr im Verzug eingesetzt werden, also wieder ohne Richtervorbehalt
- Sie dürfen Wohnungen ohne Richterlichen Beschluss durchsuchen wenn (und jetzt haltet euch fest): Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache befindet, die nach §20s Abs 1 Nr 1 sichergestellt werden darf
- Und der §20s Abs 1 Nr 1 verweist dann auf Nr 2 a bis d und da steht dann was drin, von wegen, Sachen die dazu benutzt werden können, Straftaten zu begehen usw. usf., das üblich eben
- Zwischen-Fazit: Habt ihr ein Messer in der Küche, darf das BKA euch besuchen, ohne Richtervorbehalt, nur deswegen weil dort einer einen Gehirnfurz hat und sich denkt: "In der Wohnung gibt es bestimmt ein Messer, weil es in jeder Wohnung ein Messer gibt und damit könnte eine Straftat begangen worden sein, oder begangen werden" (also auch in der Zukunft!). Schon haben wir die Tatsache, und per Gefahr-im-Verzug-Klausel wird dann eingestiegen, wenn nicht dabei heraus kommt, hast du Pech gehabt, wenn man dabei den Bundestrojaner installiert, auch dein Pech und was man findet, darf man beschlagnahmen.
- Achja, bevor es hier untergeht: Der BKA-Präsident behält sich das Recht vor, Onlinedurchsuchungen anzuweisen, Richtervorbehalt my ass
- Und natürlich, wo kämen wir da hin, das Zeugnisverweigerungsrecht wird abgeschafft, war eh lästig
- Sie dürfen euch auch von Plätzen verweisen, zwar nur für einen bestimmten Zeitraum aber dieser ist nirgendwo eingeschränkt, ihr wisst, worauf ich hinaus will
- Gefahr im Verzug bedeutet allerdings nicht, dass wenn der Richter das im Nachhinein kippt, dass die dabei beschlagnahmten Gegenstände wieder herausgegeben werden müssten, oder die dabei gewonnen Erkenntnisse nicht gerichtsverwertbar seien. Es kann ihnen also schei* egal sein, außerdem legen die eh immer alles als Gefahr im Verzug aus, der Laie weiß das eh nicht und so machen die, was sie wollen. Vollkommene Narrenfreiheit
Und weil das alles so ein faschistoider Misst ist, der da verzapft wird, schreib ich drüber. Außerdem sei noch am Rande bemerkt, dass dieses Ermächtigungsgesetz nicht für auf Augen der Öffentlichkeit vorgesehen war, man wollte das erst durchwinken.
Der Fefe hat da einen sehr ausführlichen Artikel drüber.
Da sich hier der BKA-Präsident zum allmächtigen Entscheider über "Gut und Böse"™ aufschwingen will und das BKA eh schon mehr darf, als Gut und Recht ist (Ich habs schon ein paar mal erwähnt, aber zur Erinnerung: Das BKA darf schon jetzt mehr, als was die Stasi jemals durfte und darf IMHO deswegen zurecht als Stasi 2.0 bezeichnet werden), gehe ich mal davon aus, dass das alles recht schnell in Karlsruhe landen wird und der Schäuble und seine kleine Schülerin (die Zypris, die das mit den Softwarepatenten so grandios gemeistert hat) dort mal wieder so richtige eine auf die Fresse bekommen, leider nur verbal.